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www.airborne-vermessung.de

A 2    l i z e n z i e r t

Wir erstellen Luftbildaufnahmen mittels Drohnentechnik nach

§ 21 h und i, Abs. 1 der Luftverkehrsordnung (LuftVO)

zu unterschiedlichen Verwendungszwecken für Gewerbe, Industrie, Städte und Kommunen.

 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz sind wir auch beratend tätig, wenn es um die Anschaffung und den Einsatz von unbemannten Flugsystemen geht.

 

Profitieren auch Sie von unserem eigenen Anspruch an Qualität.

 

Mit unseren klassifizierten Quadrokoptern

 

DJI Mavic 3 (C 1)

und

DJI Mavic 3 Enterprise RTK (C 2)

 

 

stellen wir eine kostengünstige und zuverlässige Technik, die alle Anforderungen in vielerlei Einsatzbereichen erfüllt:

 

Luftbildvermessung | Massenermittlung

Inspektionsflüge

sowie

Foto- und Videographie

Cinematische Aufnahmen

Gesetze, Sicherheit und Privatsphäre

 

Wir verfügen über eine Allgemeinerlaubnis für geographische UAS-Gebiete nach Artikel 15 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 i. V. m. § 21h LuftVO zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen im Bundesland Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.

 

Wir sind mit den Luftraumstrukturen vertraut und kümmern uns um etwaige nötige Zusatzgenehmigungen für den Einsatz in Kontrollzonen, Beschränkungsgebieten oder Innenstadtbereichen. 

 

Wir stellen im Bedarfsfall notwendige Anträge für außergewöhnliche Flugvorhaben auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und mit erforderlichen Risikobewertungen nach SORA-GER (Nfl 1-1136-17) für unbemannte Flugsysteme (UAS) in der speziellen Kategorie.

 

Eine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Betrieb mit der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssumme (3 Mio. EUR) liegt vor.

 

Es ist unser Bestreben, alle mit der Aufstiegsgenehmigung auferlegten Bestimmungen zu befolgen um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten.

 

Es ist ebenso unser Bestreben, die Privatsphäre anderer Menschen bei Luftaufnahmen in keiner Weise zu verletzen und die Datenschutzbestimmungen (DSGVO) zu befolgen.

 

Weitere Detailinformationen zu unserem Flugbetrieb erhalten Sie auf Anfrage in Form einer Dokumentation.

15. Mai 2024

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