Gesetze, Sicherheit und Privatsphäre
Wir verfügen über
eine Allgemeinerlaubnis für geographische UAS-Gebiete nach Artikel 15 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
i. V. m. § 21h LuftVO zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen im Bundesland Niedersachsen, Hamburg und Bremen.
Im Zuge der seit 1. Januar 2021 geltenden EU-Regularien wurde die Prüfung zum EU Fernpilotenzeugnis A2 erfolgreich
absolviert.
Wir sind mit den Luftraumstrukturen vertraut und kümmern uns um etwaige nötige Zusatzgenehmigungen
für den Einsatz in Kontrollzonen, Beschränkungsgebieten oder Innenstadtbereichen.
Wir stellen im Bedarfsfall notwendige Anträge für außergewöhnliche Flugvorhaben auf Grundlage
der gesetzlichen Vorschriften und mit erforderlichen Risikobewertungen nach SORA-GER (Nfl 1-1136-17) für unbemannte Flugsysteme
(UAS) in der speziellen Kategorie.
Eine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Betrieb mit der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssumme (3
Mio. EUR) liegt vor.
Es ist unser Bestreben, alle mit der Aufstiegsgenehmigung auferlegten Bestimmungen zu befolgen
um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten.
Es ist ebenso unser Bestreben, die Privatsphäre anderer Menschen bei Luftaufnahmen in
keiner Weise zu verletzen und die Datenschutzbestimmungen (DSGVO) zu befolgen.
Weitere Detailinformationen zu unserem
Flugbetrieb erhalten Sie auf Anfrage in Form einer Dokumentation.